Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Kündigung, Abmahnung, befristeter Arbeitsvertrag, Lohn nicht bezahlt, Betriebsübergang, Gestaltung von Verträgen, Versetzung, ...Wir haben Betriebsräte von Industriebetrieben beraten bei Betriebsänderungen, befristete in unbefristete Arbeitsverträge "umgeklagt", Kündigungen angegriffen, Abmahnungen entfernen lassen, rückständigen Lohn eingetrieben, Mobbing beendet, schlechte Zeugnisse ändern lassen, Urlaub eingeklagt...
Nicht immer ist ein Gerichtsverfahren nötig gewesen, oft reicht schon ein Telefonat oder ein Brief.Rechtsanwalt Rehm ist selbst lange Gewerkschaftler (ÖTV) gewesen.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wir beraten Schulen in freier Trägerschaft und freie Werkstätten. Hier vertreten wir keine Arbeitnehmer.
Vertragsgestaltung, Kündigung, Änderungskündigung, Betriebsvereinbarung, Verhandlungen mit der Mitarbeitervertretung oder dem Betriebsrat...Eine zufriedenstellende Lösung findet sich immer.
Kosten
Im Arbeitsrecht muss der Gegner, anders als im sonstigen Zivilrecht, nicht die gesamte "Zeche bezahlen". In der ersten Instanz gibt es keine Kostenerstattung, § 12a ArbGG. Wenn man nicht "arm" im Sinne des Gesetzes ist (und Prozesskostenhilfe oder Beratungskostenhilfe bekommt), lohnt sich der Anwalt deshalb dann meist nicht, wenn man vom Arbeitgeber "nur" Geld zu bekommen hat. Meist reicht ein arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid in solchen Fällen aus.http://www.justiz.sachsen.de/content/2537.htm
Aber fragen Sie uns! Wir finden eine Lösung.