fragen kostet nichts

Schulen in freier Tägerschaft

Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die ihren Schwerpunkt in der Betreuung von Schulen in Freier Trägerschaft haben.
Unsere Mandanten sind die Träger der Schulen, unabhängig von ihrer Rechtsform (Verein, GmbH, Stiftung, Genossenschaft) und ihrer weltanschaulichen oder pädagogischen Ausrichtung. Zu unseren Mandanten gehören kirchliche Schulen (evangelisch und katholisch), Montessori-, Waldorf- und andere reformpädagogisch orientierte Schulen, aber auch verschiedenste Schulen des berufsbildenden Bereichs, Förderschulen, integrative und Schulen für besonders begabte.
Gegen Schulträger (insbesondere als Vertreter von Eltern, Schülern oder Lehrern) sind wir nicht tätig. Allerdings beraten und vertreten wir Schüler, Eltern und Lehrer im Einverständnis mit Schulträgern und in Auseinandersetzungen mit öffentlichen Schulen.

Die "Privatschulfreiheit" des Art. 7 Absatz 4 des Grundgesetzes ist uns ein ernsthaftes Anliegen. Wir unterstützen Schulträger bei der Ausübung dieser Freiheit und bekämpfen Tendenzen in Gesetzgebung und Verwaltung, die Freiheit bei der Gestaltung von Schulkonzepten und ihrer Umsetzung ein- zuschränken.

Wir wissen aber auch um die Grenzen, die den Freien Schulen im Bereich der Finanzierung gesetzt sind, weil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zar grundsätzlich die Zahlung von Zuschüssen für notwendig erachtet, bisher aber noch nie eine betragsmäßige Ausweitung angeordnet hat.

Wir haben bereits erfolgreich Rechtsstreite unter anderem zu folgenden Themen geführt:

* Genehmigungsverfahren
* Verfahren des Entzugs der Genehmigung
* Nachträgliche Auflagen der Schulbehörden
* Unterrichtsgenehmigungen für Lehrkräfte
* Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften
* Wechsel der Schulleitung
* Umorganisation der Schulleitung
* Änderung des pädagogischen Konzepts
* Einrichtung von Außenstellen und weiteren Schulorten
* Aufsichtsmaßnahmen der Schulbehörden
* Richtige Berechnung der Finanzhilfe
* Anwendung der Vorschriften über die Wartezeit

Auch außerhalb des öffentlichen Rechts beraten und vertreten wir Schulträger:
* Gestaltung von Schulverträgen
* Durchsetzung von Ansprüchen aus Schulverträgen, insbesondere Schulgeldforderungen
* Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere mit Lehrkräften
* Kündigung von Lehrkräften, Abwehr von Ansprüchen der Lehrkräfte
* Organisation des Schulträgers
* Wahl der Rechtsform und Gestaltung der  internen    Organe

Kosten

Unsere Gebühren berechnen wir gegenüber Schulträgern in Verwaltungsverfahren gewöhnlich nach Stundensätzen, in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren nach dem Vergütungsverzeichnis.
Honorarvereinbarungen sind möglich, insbesondere wenn parallel in mehreren Verfahren gleichgelagerte Angelegenheiten zu vertreten sind.