Kommunalrecht
Wir beraten und vertreten Gemeinden und Städte, die kein eigenes Rechtsamt unterhalten oder eine zweite Meinung einholen wollen.Das Spektrum unserer Erfahrungen ist sehr breit gestreut.
Wir wurden tätig
* zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, auch solcher aus Geschäftsführung ohne Auftrag
* zur Überprüfung von Beitragsbescheiden
* in Fragen des Grundstücksrechts
* zur Abwehr von verwaltungsgerichtlichen Klagen aller Art (z.B. nach ordnungsrechtlichen Eingriffen, gegen Abgabenbescheide, nach Ablehnung von Grundsteuerermäßigungen usw.)
Üblicherweise rechnen wir unsere außergerichtliche Tätigkeit für kommunale Mandanten nicht nach dem Gebührenverzeichnis ab, sondern nach Stundensätzen, die langfristig vereinbart werden.
Soweit wir für die entsprechende Kommune nicht tätig werden, vertreten wir auch natürliche und juristische Personen, die sich gegen Maßnahmen der Verwaltung wenden.
So wurden wir tätig
* zur Abwehr von Abwassergebühren
* zur Abwehr des Anschluss- und Benutzungszwangs
* zur Herabsetzung von Anschlussgebühren
* zur Zahlung kommunaler Zuschüsse an soziale Einrichtungen
* zur Gewährung von Sozialhilfe
* zur Gewährung von Leistungen der Schülerbeförderung
* zur Abwehr von Straßenbaumaßnahmen
* zur Berücksichtigung von Mandanteninteressen bei Eisenbahnbauten