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Vereins- und Gesellschaftsrecht

Seit 1990 beraten wir bei der Gründung und Umwandlung von GmbHs, Handelsgesellschaften, Vereinen und Stiftungen.
Wir haben Vertragstexte entwickelt und Verfahren begleitet bei

* Neugründungen
* Rechtsformwechseln
* Abspaltungen
* Verschmelzungen
* Kauf von Anteilen (share deal)
* Kauf von Vermögenswerten (asset deal)
* treuhänderischer Wahrnehmung von Interessen

Mit den Beteiligten (Mitglieder, Gesellschafter) entwickeln wir die zum jeweiligen Vorhaben passende Rechtsstruktur und verfassen die erforderlichen Dokumente.

Wir stehen allen Gesellschaften und juristischen Personen ständig beratend zur Seite. Wenn Kenntnisse gefordert sind, die wir nicht in ausreichendem Maße besitzen (Steuerrecht, Internationales Recht), arbeiten wir mit entsprechenden Fachleuten zusammen.

Die Haftung von Organmitgliedern (Vorstände, Geschäftsführer) für Fehlverhalten bei der Amtsführung überprüfen wir und setzen sie ggf. für unsere Mandanten vor Gericht durch.

Bei drohender oder eingetretener Insolvenz beraten wir Organmitglieder und Gesellschafte über die notwendigen Schritte. Besonderen Wert legen wir auf die Möglichkeiten der Fortführung erfolgreicher Betriebe oder Betriebsteile trotz Insolvenz. Durch passende Vereinbarungen mit Außenstehenden lassen sich hier häufig sinnvolle Lösungen entwickeln.