fragen kostet nichts

Baurecht

Im öffentlichen Baurecht vertreten wir
* Bauherren
* Nachbarn
* Kommunen

Nicht nur die abstrakte Rechtslage ist in unserer Beratung von Bedeutung, sondern die effektive Durchsetzung der Ziele unserer Mandantschaft.

Wir waren tätig
* zur Erlangung von Baugenehmigungen
* zur Beseitigung von Baugenehmigungen
* zur Verteidigung von Bauauflagen
* zur Verhinderung von Baueinstellungen
* zur Aufhebung von Bauauflagen
* in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes


Im privaten Baurecht vertreten wir Firmen, die Bauaufträge erteilen oder ausführen. Für private Bauherren sind wir nicht tätig.

Wir stehen bereits während der Bauvorbereitung zur Verfügung, entwerfen oder prüfen Bauverträge. Während der Bauausführung beraten wir unsere Mandanten bei Behinderungen und Mängeln, bei der Überwachung von Fristen und der Anmeldung von Bedenken und bei der Kündigung/Entziehung von Aufträgen.
Selbstverständlich haben wir Erfahrungen mit der Abrechnung von Bauaufträgen, auch mit der schwierigen Situation des abgebrochenen Pauschalauftrags.
Wenn erforderlich setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten vor Gericht durch, sei es in selbständigen Beweisverfahren oder mit der Leistungsklage. Ebenso wehren wir Ansprüche ab, wenn sie gegen unsere Mandanten erhoben werden.