fragen kostet nichts

Verkehrsrecht

Schadensersatz

Mietwagen, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffung, Urlaub vertan, Haushaltsführungsschaden, Gutachterkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld, Zuzahlung für Arzneimittel oder Physiotherapie, Fahrtkosten, Quotenvorrecht, Mitverschulden, Betriebsgefahr, Unabwendbarkeit...

Je eher der Anwalt "eingeschaltet" wird, desto besser. Gerade beim Schadensersatz nach einem Unfall ist eine Rechtsschutzversicherung selten nötig (vgl. unten: Kosten). Darf das Fahrzeug repariert werden, oder bekommt man nur den Zeitwert (minus Schrottwert)? Muss ich die gesamte Summe in die Reparatur stecken? Hier ergeben sich oft elegante Lösungen in Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Werkstätten und Händlern.

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht)

Besonders bei diesem Vorwurf kommt es immer wieder vor, dass ehrliche Bürger, die sich nichts vorzuwerfen haben, unverhofft angeschrieben werden oder Besuch von der Polizei bekommen. Wenn man jetzt damit herausplatzt, dass man zwar gefahren sei, aber nichts von einem Unfall bemerkt habe, kann das schon gefährlich werden: Man glaubt Ihnen nicht, und wenn feststeht, dass Sie gefahren sind, dann müssen Sie beweisen, dass der Unfall weder gefühlt, gehört noch gesehen worden ist. Sagen Sie nichts, denn es kommt alles in die Akte! Gehen Sie nicht zur Vernehmung! Die Akte wird auf jeden Fall von der Polizei zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft geschickt, ob Sie sich nun äußern oder nicht. Autos kann man vermieten, verleihen, sie können unbefugt benutzt worden sein... Wohlgemerkt, hier soll niemand zum Lügen animiert werden. Aber niemand muss an seiner eigenen Verurteilung auch noch mitarbeiten.

Rotlichtverstoß

Vor Ihnen hat jemand gebremst? Sie sind auf den Führerschein angewiesen? Vielleicht war es ja doch noch gelb? Sie sind vielleicht gar nicht gefahren?
Je nach Ampelanlage muss die vorwerfbare Rotzeit heruntergerechnet werden. Möglicherweise kann so ein Fahrverbot entfallen. Wir besorgen uns die Pläne, messen nach und rechnen.

zu schnell gefahren

Nicht jede Messung ist korrekt. Zwar sind die Presseberichte wohl übertrieben, auch die Angaben der Sachverständigenorganisationen dürften kaum repräsentativ sein - immerhin bekommen sie ja nicht alle, sondern nur die auffälligen Messungen auf den Tisch. Aber nachrechnen lohnt sich dennoch oft. 

Wir arbeiten mit namhaften Sachverständigen zusammen, die jede Messung bereits vor dem Gerichtstermin untersuchen können. So bekommt man Ansatzpunkte in die Hand, um vor Gericht erfolgreich operieren zu können.

Mängel

Es ist ärgerlich, wenn das neue Auto eine Macke hat und die Werkstatt es einfach nicht in den Griff bekommt. Da die neuen Produkte wie Bananen mehr und mehr beim Kunden reifen, ist so etwas nicht selten. Die Wasserpumpe quietscht (VW), Wassereinbruch und Stoßfänger kratzt an der Ladeklappe (Superb), das Motoröl wird mit Kraftstoff verdünnt (Saab), oder es häufen sich die kleinen Fehler, so dass der Wagen öfter in der Werkstatt als zu Hause vor der Tür steht (Montagsauto). Viele Kunden kommen erst kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu uns, oder sie haben die bisherigen Versuche der Werkstatt nicht dokumentiert. Briefe an den Hersteller werden mit freundlich-nichtssagenden Floskeln abgetan. Manchmal verlieren die Kunden auch die Nerven und lassen den Fehler zu früh bei anderen Werkstätten beheben. Ein Beispiel: Ein FIAT stand monatelang beim Händler, weil der einen Kabelbaum nicht geliefert bekam. Wir haben schließlich beim BOSCH-Dienst auf Kosten des Händlers eine Einzelanfertigung anfertigen und einbauen lassen. Je eher sie uns kontaktieren, desto besser können wir helfen.

Haftung beim Verkauf

Sie haben Ihren Wagen verkauft und der Käufer ist unzufrieden. Haben Sie ein Vertragsformular aus dem Internet verwendet? Vorsicht, hier gilt wie beim Schrauben an Oldtimern: Nach fest kommt ab! Wenn die Klauseln zu weit gefasst sind, können sie ungültig sein, dann haften Sie für Mängel wie ein Händler. Laden Sie sich ein Formular vom ADAC herunter, diese sind immer auf dem neuesten Stand.

Manchmal können wir trotzdem noch das Kind aus dem Brunnen holen. Ein Beispiel: Der Mandant hatte seinen rostigen Wagen ohne HU und AU für € 100,00 verkauft. Der Käufer blitzte beim Amtsgericht ab, denn für diesen Preis musste er mit den Mängeln rechnen.

Die Versicherung will Geld zurück

Der Mandant war bei "rot" losgefahren, weil er das Grünlicht für die Spur neben ihm aufleuchten sah. Er war mit den Rechtsabbiegern zusammen in die Kreuzung gefahren, nur war er kein Rechtsabbieger, sondern er wollte geradeaus. Er hatte Pech und es gab Blechschaden. Grobe Fahrlässigkeit nannte das die Haftpflicht und wollte Geld vom Mandanten. Er kam frühzeitig, nämlich am Tag nach dem Unfall zu uns, und so konnten wir die Klage der Versicherung erfolgreich abwehren.

Lassen Sie sich auch lieber nicht Ihr Fahrzeug stehlen. Der kleinste Fehler im Versicherungsformular, und man wird Ihnen die Auszahlung verweigern: Wie viele Schlüssel hatten Sie? Wurde einer nachgefertigt? Wenn Sie nicht gerade einen nagelneuen Wagen haben, sondern Ihr Auto gebraucht gekauft haben: Wissen Sie die Antwort genau? Würden Sie Ihren Urlaub darauf verwetten, dass alle Schlüssel Originalschlüssel sind? Wenn Sie unsicher sind und Ihre Versicherung ein Formular schickt: Versuchen Sie nicht, Ihre Antwort in das Formular zu "pressen", sondern schreiben Sie (auf ein Beiblatt oder im Begleitschreiben) mit eigenen Worten auf, was Sie wissen und wo Sie unsicher sind.

Kosten

In Unfallsachen werden die Kosten entweder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen oder von der Rechtsschutzversicherung.

Auch wenn Sie (noch) keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie nicht zögern, von Anfang an mit uns zusammenzuarbeiten. Wir informieren Sie, bevor Kosten auf Sie zukommen können.

Ein Beispiel: Nach dem Unfall meint die Versicherung, dass Sie eine "Teilschuld" hätten und zahlt nur einen Teil der Schäden. Wenn die Sache aussichtsreich ist, können wir mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung den Restbetrag einklagen. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann man gemeinsam überlegen, ob sich das Risiko trotzdem lohnt. Kommt man zu dem Ergebnis, dass lieber nicht geklagt werden soll, schließen wir mit der gegnerischen Versicherung ab und diese zahlt unsere Gebühren und Auslagen. Sie zahlen dann an uns nichts. So halten wir es seit über 20 Jahren. Probieren Sie deshalb lieber nicht, Ihre Ansprüche "erst einmal" alleine geltend zu machen. Selbst bei "eindeutigen" Fällen warten so manche Überraschungen auf den Geschädigten.

In Bußgeldsachen und in Strafsachen ist eine Rechtsschutzversicherung immer hilfreich. Bereits vor der Gerichtsverhandlung können Gutachter herangezogen, Akten beigezogen oder Zeugen befragt werden. Aber auch ohne eine solche Versicherung ist guter Rat nicht immer teuer.

Fragen Sie uns einfach. Wir finden bestimmt eine Lösung. 

volvo